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DAMIT WEISS ICH GENAU, WELCHE INFO MEINE SCHÜLER NOCH BRAUCHEN.

WISSENSWERTES RUND UM DEN FÜHRERSCHEIN

Egal, ob du erst in den Startlöchern sitzt, um dich bei einer Fahrschule anzumelden, oder mitten in der Fahrausbildung bist: hier findest du Tipps und Infos rund um das Thema Führerschein.

    Ich plane meinen Führerschein

    Wann darf ich frühestens mit der Fahrschule beginnen?

    Den amtlichen Führerscheinantrag darfst du ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters stellen. Die theoretische Prüfung darf laut Gesetzgeber frühestens drei Monate und die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag angetreten werden (bei der Fahrerlaubnis zum Begleitenden Fahren gelten entsprechende Zeiträume vor dem 17. Geburtstag). Wenn du deine Führerscheinausbildung zügig durchziehst, dann kannst du den Führerschein in der Regel schon ein halbes Jahr nach Starttermin in den Händen halten und dich am 18. Geburtstag alleine ans Steuer setzen! Um das zu erreichen, ist es empfehlenswert, Theorie-Unterricht wie Praxisstunden durchschnittlich zweimal die Woche einzuplanen, denn dann hast du notfalls noch genügend zeitlichen Puffer, um eine eventuell verpatzte Prüfung nochmal zu machen (theoretische und praktische Prüfungen darf man nach zweiwöchiger Wartezeit wiederholen).

    Wie lang dauert die Führerscheinausbildung?

    Die Dauer deiner Führerscheinausbildung kann keiner exakt voraussagen. Es gibt eine gesetzliche Mindestanzahl an Fahrstunden, doch diese beziehen sich auf sogenannte Sonderfahrten wie Autobahn- oder Überlandfahrten, die man mit entsprechender Vorkenntnis erst wahrnehmen kann. Daher ist die Anzahl dieser Pflichtstunden nicht ausreichend für deine Prüfungsreife. Wie viele Stunden du tatsächlich brauchen wirst, hängt von deiner grundsätzlichen Begabung, eventuellen Vorkenntnissen und lokalen Gegebenheiten ab. So benötigen Schüler in Großstädten durchschnittlich 30 – 40 Fahrstunden. In ländlichen Regionen bei ruhigerem Verkehr wird die Prüfung in der Regel nach ca. 20 – 30 Fahrstunden absolviert. Letztendlich entscheidet immer dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin, wann du bereit für die Praxisprüfung bist. Entscheidend sind für ihn/sie dabei nicht nur deine tatsächlichen Fahrkenntnisse, sondern auch dein Fahrgefühl und der Grad an Ruhe und Selbstsicherheit, die du beim Fahren an den Tag legst. Denk immer daran: dir ist nicht geholfen, wenn dich dein Fahrlehrer zu früh zur Prüfung freigibt, denn die Wiederholung der Fahrprüfung kommt dich immer teurer als die ein oder andere zusätzliche Fahrstunde.

    Auch für den Theorieunterricht gibt es je nach Führerscheinklasse eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Unterrichtsstunden. Wenn du ausreichend lernst und beispielsweise mit Übungsbögen oder Trainingssoftware fleißig lernst, dann reicht dieses Minimalpensum an Unterricht aus.

    Übersicht der Pflichtstunden nach Führerscheinklasse

    Je nach Führerscheinklasse gibt es gesetzlich unterschiedliche Vorgaben eines minimalen Unterrichtspensums in Theorie und Praxis. Für den Führerschein in der Klasse B beispielsweise beträgt die Mindestanzahl der Theoriestunden 12 Stunden. Für den Praxisunterricht sind 12 Stunden für sogenannte Sonderfahrten (Überland-, Autobahn und Nachtfahrten) vorgeschrieben. Bis du diese wahrnehmen kannst, brauchst du aber vorher schon einige Praxisstunden Übung.

    Führerschein klasseTheoriestunden (gesamt)Praxis-stunden (gesamt)ÜberlandAutobahnNacht
    Klasse B1212543
    Klasse BEKeine (Theorie über Klasse B)5311
    Klasse A12 + 4 Zusatzstoffstunden12543
    Klasse A112 + 4 Zusatzstoffstunden12543
    Klasse C16 + 6 Zusatzstoffstunden5311

    Führerschein mit 17 – was ist zu beachten?

    Offiziell nennt man den Führerschein mit 17 „Prüfungsbescheinigung Begleitendes Fahren“. Ein halbes Jahr vor deinem 17, Geburtstag kannst du beim zuständigen Amt einen Antrag für diese Fahrerlaubnis stellen. Dafür benötigst du die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Wenn du keine Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg hast, dann steht der Bewilligung deines Antrags i.d.R. nichts im Wege. Bedenke, dass du hier bereits eine Person angeben musst, die dich später im Auto begleiten wird. Du darfst auch mehrere Personen angeben, mindestens eine von ihnen muss dich später im Auto begleiten. Alle müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 30 Jahre alt sein
    • 5 Jahre ununterbrochene Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B oder der alten Klasse 3 besitzen
    • bei Antragsstellung höchstens 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben
    • während der Fahrt weniger als 0,5 Promille Blutalkohol haben und nicht unter berauschenden Drogen stehen

    Sobald dein Antrag genehmigt ist, kannst du in deiner Fahrschule mit Theorie- und Praxisunterricht unter denselben Bedingungen, wie sie beim herkömmlichen Führerschein ab 18 gelten, beginnen.

    Wenn du die Prüfungsbescheinigung in der Tasche hast, darfst du innerhalb Deutschlands Auto fahren – vorausgesetzt einer der in der Antragsstellung zur Prüfungsbescheinigung angegebenen Personen sitzt neben dir. Beachte dabei, dass du deine Prüfungsbescheinigung sowie deinen Personalausweis oder Reisepass immer im Auto dabei haben musst. Während der Fahrt liegt die volle Verantwortung bei Dir, nicht bei der Begleitperson, die dir als einziger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss und nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen darf.

    An deinem 18. Geburtstag darfst du ohne Begleitung fahren und erhältst eine normale Fahrerlaubnis ohne eine weitere Prüfung ablegen oder Fahrunterricht nehmen zu müssen. Doch du musst dafür einen Antrag stellen, wofür du genau drei Monate nach deinem 18. Geburtstag Zeit hast. In vielen Bundesländern kannst du diesen Antrag automatisch gleich mit Beantragung der Prüfungsbescheinigung Begleitendes Fahren machen. Dann wird dir der neue Führerschein einfach zugeschickt.

    Wie finde ich die richtige Fahrschule?

    Es gibt drei wichtige Faktoren, die bei der Wahl der Fahrschule ganz oben stehen: Kosten, Sympathie und Sicherheit.

    Die Kosten: Es lohnt sich immer, die Preise verschiedener Fahrschulen zu vergleichen. Die Schulen sind dazu verpflichtet, dir vorab verbindliche und transparente Preise zu nennen (Übersicht der verschiedenen Kostenpunkte und weitere Infos dazu unter „Was Kostet mich der Führerschein?“). Wichtig ist, dass die Preisgestaltung der Fahrschule seriös und angemessen ist. Keinesfalls solltest du aber einfach auf den billigsten Anbieter zurückgreifen, denn das könnte nach hinten losgehen: Was nützt es dir, wenn du besonders günstige Fahrstunden bekommst, aber sehr viel mehr absolvieren muss, als du vielleicht in einer anderen Fahrschule benötigt hättest? Solltest du beim Billiganbieter bis zur ersten Prüfung besonders günstig davonkommen, dann aber durch die Prüfung(en) fallen, musst du für weitere Fahrstunden und Prüfungswiederholung(en) wieder kräftig in die Tasche langen. Dann stimmt deine Anfangsrechnung auch nicht mehr. Aus diesem Grund solltest du auch unseriösen Werbeversprechen wie „Führerschein in 7 Tagen!“ skeptisch gegenüberstehen.

    Sympathie: Du wirst mit deinem Fahrlehrer/deiner Fahrlehrerin mehrere Stunden im Auto verbringen. Nur wenn er oder sie dir sympathisch ist, kannst du dabei richtig Spaß haben, eventuelle erste Berührungsängste mit Auto und Straßenverkehr leicht überwinden und spielend Fortschritte machen. Versuche ihn oder sie vor deiner Entscheidung kennenzulernen. Viele Fahrschulen bieten die Möglichkeit, den Theorieunterricht einmal unverbindlich zu besuchen, um einen Eindruck des Lehrers/der Lehrerin, seines/ihres Unterrichts und den dortigen Räumlichkeiten zu bekommen. Frag einfach mal nach.


    Sicherheit: Die Ausbildung zu deiner Fahrerlaubnis soll dich auf ein sicheres, unfallfreies Autofahrerleben vorbereiten. Daher solltest du auf Seriosität und qualitative Faktoren der Fahrschule achten:

    • Unterrichtet dich i.d.R. in den Fahrstunden immer derselbe Lehrer/ dieselbe Lehrerin?
    • Kannst du in den Fahrstunden immer denselben Autotyp fahren? Darfst du in diesem Auto auch deine Prüfung absolvieren?
    • Entspricht das Lehrfahrzug in etwa dem Autotyp, den du später auch häufig fahren wirst?
    • Ist es möglich, bis zur Prüfung regelmäßige Termine für den Praxisunterricht zu erhalten, ohne große Pausen dazwischen (z. B. durch Betriebsurlaub der Fahrschule o.ä.)?
    • Kann dir die Fahrschule einen nachvollziehbaren Ausbildungsplan für den Theorieunterricht vorlegen?
    • Werden im Theorieunterricht moderne Medien wie Theoriebögen-Software oder Videos eingesetzt?
    • Wird der Theorieunterricht auch zweimal die Woche angeboten?
    • Werden deine Fragen freundlich und zufriedenstellend beantwortet?
    • Ist die Fahrschule Mitglied im Fahrlehrerverband?
    • Schließt die Fahrschule einen schriftlichen Ausbildungsvertrag ab?


    Wer den Motorradführerschein macht, sollte hier außerdem beachten:

    • Begleitet der Fahrlehrer/die Fahrlehrerin dich bei den Fahrstunden auf dem Motorrad?
    • Wird dir ein Ausbildungsmotorrad geboten, das zu dir passt (Sitzhöhe, Gewicht etc.)?

    Ferienfahrschule oder Intensivkurs – was ist zu beachten?

    Führerschein in den Osterferien? Zwei Wochen Intensivtraining und schon ist der Schein in der Tasche? Das klingt verlockend, bevor man sich aber in dieses Wagnis stürzt, sollte Einiges beachtet werden:

    Wer seinen Führerschein zügig und kontinuierlich plant, der geht i. d. R. von einer Ausbildungsdauer von einem halben Jahr aus. Einige Fahrschulen bieten zwischenzeitlich vier- bis sechswöchige Intensivkurse an, besonders in Urlaubsgegenden gibt es Angebote sogenannter Ferienfahrschulen. Diese bieten innerhalb weniger Wochen ein tägliches mehrstündiges Unterrichtspensum an sich abwechselnden Theorie- und Praxisstunden an. Die Vorteile: du bist nicht abgelenkt von Schule, Studium und kannst dich ganz auf das Thema Führerschein konzentrieren. der oder die begleitende Fahrlehrer/Fahrlehrerin lernt dich in dieser intensiven Übungszeit sehr gut kennen und kann besonders gut auf dich eingehen. Aber es gibt auch negative oder unbequeme Aspekte, die du bedenken solltest:

    • Keine Fahrschule kann den Erwerb der Fahrerlaubnis innerhalb eines bestimmten Zeitraums garantieren, auch keine sogenannte Ferienfahrschule. Entsprechende Werbeaussagen sind unseriös.
    • Plane immer damit, im Ernstfall auch ein bis zwei Wochen Ausbildung zusätzlich hinten dranhängen zu können und kläre diese Verlängerungsmöglichkeit und deren Kosten mit der Fahrschule ab.
    • Das Vorhaben, den Führerschein innerhalb eines extrem kurzen Zeitraums zu schaffen, setzt dich stark unter Druck. Die Anforderungen sind hoch. Die intensive Ausbildungszeit wird kein Zuckerschlecken.
    • Du solltest mindestens durchschnittlich begabt sein bzw. über gute Vorkenntnisse verfügen, um dein kurzfristiges Ziel zu erreichen.
    • Wer eine Ferienfahrschule fern seines eigentlichen Wohnorts besucht, wird auch nach erfolgreichem Führerscheinerwerb sehr viel unsicherer in den heimischen Straßenverkehr starten. Besonders dann, wenn der Wohnort in einer Großstadt liegt und der Führerschein in Feriengebieten in ruhigen, ländlichen Gegenden absolviert wurde.
    • Solltest du den zuerst angepeilten Zeitraum nicht schaffen und verlängern, kann das für dich sehr viel teurer werden, vor allem dann, wenn du eine wohnortferne Fahrschule besuchst und zusätzliche Kosten für deine Unterkunft aufbringen musst.

     

    Solltest du dich nach Abwägen der obigen Punkte für eine Ferien- oder Intensivausbildung entscheiden, dann solltest du diese Punkte berücksichtigen:

    • Stelle rechtzeitig, ca. 6 Wochen vor Beginn, einen Führerscheinantrag beim zuständigen Amt deines Wohnorts. Du darfst die theoretische und auch die praktische Prüfung nur absolvieren, wenn dieser Antrag bewilligt ist. Daher macht es auch keinen Sinn, vorher mit dem Crashkurs zu beginnen.
    • Nimm rechtzeitig Kontakt mit der Fahrschule auf und stimme mit ihr deine Termine ab, damit der intensive Crashkurs von dir auch problemlos durchgezogen werden kann.
    • Stelle sicher, dass du bei erstmaligen Nichtbestehen die Ausbildung mit entsprechendem Intensivpensum verlängern kannst (Kosten/Kapazitäten Fahrschule, evtl. Unterbringungsmöglichkeiten bei wohnortferner Ausbildung).

    Führerscheinausbildung im Ausland – was ist zu beachten?

    Ein in einem Land der Europäischen Union absolvierter EU-Führerschein ist ausnahmslos innerhalb aller Europäischen Mitgliedsstaaten gültig. Auch wenn sich Verkehrsregeln, Unterrichtsniveau und Kosten von Land zu Land stark unterscheiden. Während der Erwerb der Fahrerlaubnis in Norwegen ca. 3.000 Euro kostet, muss man beispielsweise in Bulgarien nur um die 100 Euro dafür hinlegen. Da klingt es verlockend, die Führerscheinausbildung zum Beispiel mit einem Bulgarienurlaub zu verbinden. Dies ist allerdings nicht möglich. Denn die EU-Richtlinie sieht vor, dass man seinen Führerschein am Wohnort absolviert. Daher müsste man den „Bulgarienurlaub“ auf mindestens 185 Tage ausdehnen und dies auch nachweisen können, um dort einen gültigen EU-Führerschein machen zu dürfen.

    Besonders Autofahrer, denen der Führerschein wegen Verkehrs- oder Drogendelikten entzogen wurde und die in Deutschland keine Fahrerlaubnis bzw. die Fahrerlaubnis nur nach bestandenem MPU-Test wiedererlangen können, versuchen ihr Glück bei ausländischen Fahrschulen. In vielen Ländern sind die Bestimmungen lax und ein MPU-Test unbekannt. Rechtlich befinden sich diese Autofahrer in einer Grauzone. Theoretisch ist ihr neuer Führerschein gültig, praktisch versucht der Gesetzgeber derartigem Führerschein-Tourismus entgegenzuwirken. Es kann also leicht sein, dass dieser im Ausland erworbene Führerschein bei einer Kontrolle nicht anerkannt wird. Dann ist ein guter Anwalt gefragt.

    Voraussetzung für den Führerscheinerwerb

    Papiere für den amtlichen Führerscheinantrag

    Grundsätzlich wirst du zur theoretischen und auch zur praktischen Prüfung nur zugelassen, wenn du die Bewilligung des zuständigen Amtes vorweisen kannst. Daher gilt es immer, den Antrag rechtzeitig zu stellen, denn die Bewilligung kann vier bis sechs Wochen dauern. Manchmal kann auch die Fahrschule für dich die Antragsstellung übernehmen. An welche Behörde du dich für einen persönlichen Antrag wenden musst, ist in den verschiedenen Bundesländern, ja manchmal auch in den verschiedenen Städten und Gemeinden, unterschiedlich: Es kann das Einwohnermeldeamt, das Straßenverkehrsamt oder die Kreisbehörde zuständig sein. Erkundige hierzu am besten bei deiner Fahrschule.

    Solltest du die Führerscheinausbildung in einer wohnortfernen Stadt oder Gemeinde machen wollen, musst du dich für den Antrag trotzdem an das zuständige Amt deines Wohnsitzes wenden. Das prüft, ob sich in deinem Fall Prüfungsort und Wohnort unterscheiden dürfen. Der Führerschein am Land ist meist günstiger und in verkehrsarmen Gegenden oft einfacher zu absolvieren. Doch wer als Fahranfänger mit einem „Schein vom Lande“ in einer Großstadt wohnt und dort herumfahren will, stellt ein gewissen Verkehrsrisiko dar, denn er wird dort sehr viel unsicherer fahren. Daher verlangt der Gesetzgeber hierfür eine besondere Genehmigung.


    Um den amtlichen Führerscheinantrag stellen zu können, benötigst du folgende Papiere:

    • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
    • für die Führerscheinklassen: A, A1, A2, B, BE, L, AM und T eine Sehtest-Bescheinigung und einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs.
    • für die Führerscheinklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E ein ärztliches Zeugnis über körperliche und geistige Eignung sowie über die Sehleistung sowie eine Bescheinigung über eine Ausbildung in Erste-Hilfe-Maßnahmen
    • ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm)
    • eine Bestätigung der Meldebehörde


    Wenn du einen Antrag zur Fahrerlaubnis begleitendes Fahren ab 17 stellen möchtest, benötigst du außerdem noch:

    • Personalien und Unterschrift der Begleitperson(en),
    • Kopie des Personalausweises der Begleitperson(en)
    • und eine Kopie des Führerscheins der Begleitperson(en)
    • Zustimmung des/der Sorgeberechtigten

    Sehtest und augenärztliches Gutachten

    Damit du andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdest, musst du am Steuer gut und klar sehen können. Daher musst du nachweisen, dass du eine gewisse Sehschärfe nicht unterschreitest. Entsprechen deine Sehstärke den Mindestvorgaben nicht, musst du ein Augenärztliches Attest machen lassen, dass du mit einer bestimmten Sehhilfe (Brille oder Kontaktlinsen) die vorgegeben Kriterien an dein Sehvermögen erfüllst. Dies wird dann später auch in deinem Führerschein vermerkt werden und du bist verpflichtet, diese Sehhilfe am Steuer zu tragen.

    Der Sehtest: Die Vorlage eines Sehtests ist beim Antrag zur Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T verpflichtend. Er kann von jeder amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen Augenoptiker, Augenärzte oder ein Arzt des Gesundheitsamts. Voraussetzung ist, sie verfügen über entsprechende Qualifikation und Untersuchungsgeräte. Für den Test musst du durch ein spezielles Gerät schauen, in dem dir mehrere Reihen mit jeweils mehreren Kreisen gezeigt werden. Jeder Kreis weist ein kleine Öffnung auf, einmal oben links, einmal oben rechts, unten links usw. Die Kreise werden von Reihe zu Reihe kleiner. Du musst der Reihe nach ansagen, welcher Kreis wo seine Öffnung aufweist.

    Wer den Führerschein der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E oder den Taxischein beantragen möchte, muss ein augenärztliches Gutachten vorweisen. Der Augenarzt wird einen Sehtest vornehmen sowie das Gesichtsfeld, das räumliche Sehen, die Augenbeweglichkeit, das Dämmerungssehen, die Blendempfindlichkeit und das Farbensehen prüfen.

    Die Erste-Hilfe-Bescheinigung

    Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs ist Voraussetzung für den Führerscheinerwerb. Eine entsprechende Bescheinigung ist bei der amtlichen Antragsstellung zur Fahrerlaubnis vorzulegen.

    Organisation wie das Rote Kreuz, Malteser Hilfsdienst oder die Johanniter-Unfallhilfe bieten sicherlich Kurse in deiner Nähe. Informiere dich bei den jeweiligen Ortsverbänden im Internet oder bei deiner Fahrschule, wann und wo die Kurse stattfinden. Die Bescheinigung für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs verjährt nicht. Grundsätzlich ist es aber immer ratsam, das Wissen um Erste-Hilfe-Maßnahmen immer wieder einmal aufzufrischen. Denn im Ernstfall geht es darum, mit der richtigen Sofortmaßnahme Leben zu retten.

    Der MPU-Test

    Eine Medizinisch Psychologische Untersuchung, kurz MPU, im Volksmund auch Idiotentest genannt, ist bei bestimmten Delikten verpflichtend, um den entzogenen Führerschein nach einer Sperrfrist wiederzuerlangen. Wenn du beispielsweise während der Probezeit betrunken am Steuer oder mit über 1,6 Promille auf deinem Fahrrad erwischt wirst.

    Die MPU umfasst einen medizinischen Check, einen Leistungstest am Computer und ein Gespräch mit einem Psychologen. Werden beim Leistungscheck zu viele Fehler gemacht, musst du zusätzlich eine Stadtfahrt mit Fahrlehrer und Psychologen absolvieren.

    Fahrschulen bieten Vorbereitungskurse für die MPU an. Wer diesen Test machen muss, sollte diese Vorbereitungsmöglichkeit wahrnehmen, denn er steigert die Wahrscheinlichkeit des Bestehens um ein Vielfaches.

    Die Ausbildung zum Führerschein

    Wie verläuft die Führerscheinausbildung?

    Jede Fahrschule hat ihr eigenes erprobtes Lehrkonzept für den Fahrunterricht. Grundsätzlich gilt aber immer, erst die einfachen Grundsätze lehren und dann Schritt für Schritt steigern. So kann man den Ablauf des Praxisunterrichts allgemein in folgende Stufen fassen:

    Start und Aufwärmphase: Vor der ersten Stunde bist du sicherlich nervös. Keine Angst, es geht nicht gleich in den lebhaften Straßenverkehr. Deine praktische Fahrausbildung beginnt in der Regel an einem ruhigen Plätzchen, vielleicht einem Übungsplatz, an dem du langsam mit dem Fahrzeug und den Grundprinzipien des Fahrens vertraut gemacht wirst: Wie werden Spiegel und Sitz für meine Bedürfnisse justiert, wie arbeiten die Kontrolleinrichtungen des Fahrzeugs, wie funktioniert Gas geben und bremsen etc. Langsam gewinnst du ein Gefühl dafür, wie es ist, am Steuer zu sitzen.

    Ausbaustufe: Nach der Aufwärmphase wirst du im ruhigen, übersichtlichen Straßenverkehr mit den sogenannten Grundfahraufgaben vertraut gemacht. Bei einer Fahrstunde im Auto ist das beispielsweise Rückwärtsfahren, Wenden und Einparken. Auf dem Motorrad übst du jetzt Slalom-, Kreis- und Achtfahren, Ausweichen vor einem Hindernis etc.

    Leistungsstufe: Jetzt bist du mit dem Fahrzeug und dem Manövrieren des Fahrzeugs vertraut, jetzt musst du dich intensiv mit dem Straßenverkehr und anderen Verkehrsteilnehmern auseinandersetzen. Du trainierst Verkehrs- und Vorfahrtsregeln und lernst im Straßenverkehr Verhalten und anzunehmende Reaktionen der Anderen richtig einzuschätzen. Gleichzeitig verbesserst du ständig die Bedienung deines Fahrzeugs.

    Sonderfahrten: Dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin entscheidet, wann deine praktische Grundausbildung soweit abgeschlossen ist, dass du bereit bist für die sogenannten Sonderfahrten. Sonderfahrten umfassen Autobahnfahrten, Überlandfahrten und Fahrten bei Dämmerung und Dunkelheit.

    Reifestufe: Jetzt fühlst du dich schon sehr viel sicherer und vertrauter am Steuer. Jetzt ist es Zeit, zu lernen, wie du das Fahrzeug auch in schwierigen Situationen sicher beherrschst. Dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin führt dich in dichten Verkehr und trainiert mit dir Gefahrenerkennung und das richtige Reagieren auf die Fehler anderer.

    Prüfungsvorbereitung: Nun gilt es, die Prüfungssituation ein wenig zu simulieren, um zu sehen, ob du bereit für die Fahrprüfung bist. Du erhältst Aufgaben von deinem Fahrlehrer/deiner Fahrlehrerin, die du ohne seine/ihre direkte Hilfe erfüllen musst. Hier kannst du weitere Fahrerfahrung sammeln und trainieren, trotz Nervosität ein gutes Fahrergebnis zu erzielen. Wann du reif für die Prüfung bist, entscheidet dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin.

    Wie verläuft die Theorie-Prüfung?

    Vor der Theorieprüfung hast du mindestens eine vorgeschriebene Mindestanzahl an Theoriestunden in ihrer Fahrschule besucht. Dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin hat sich i. d. R. mit einer sogenannten Vorprüfung vergewissert, ob dein Wissenstand für die theoretische Prüfung ausreicht und dich zur Theorieprüfung angemeldet (Zeit und Prüfungsort hat er mit Ihnen vorher abgestimmt). Er oder sie wickelt auch die Bezahlung der Prüfungsgebühren ab, die du vorher bei der Fahrschule entrichtet hast. Deine Ausbildungsbescheinigung bekommst du ausgehändigt.

    Die Prüfung findet unter Aufsicht eine TÜV- oder DEKRA- Gutachters statt. Du erscheinst am besten mindestens 15 Minuten vorher, damit noch genügend Zeit bleibt, dich mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen, die Ausbildungsbescheinigung abzugeben und einen eigenen Prüfplatz am Computer zugewiesen zu bekommen. Mit genügend Zeitpuffer kannst du vor der Prüfung auch noch Fragen stellen.

    Mit Prüfungsstart gilt es, alle Aufgaben am Computer durchzuarbeiten. Danach wird dir am Computer sofort angezeigt, ob du bestanden hast oder nicht. Falsch beantwortete Frage kannst du in der Regel noch einmal ansehen.

    Wie verläuft die praktische Prüfung?

    Wann du reif für die praktische Prüfung bist, entscheidet dein Fahrlehrer/Ihre Fahrlehrerin. Du und dein Fahrlehrer/deine Fahrlehrerin treffen den Prüfer zum vereinbarten Zeitpunkt am Prüftreffpunkt. Hier wird sich der Prüfer bei dir vorstellen, deine Personalien überprüfen (Personalausweis oder Reisepass mitnehmen!) und das Prüfungsfahrzeug kontrollieren. Schließlich wird er dir kurz erläutern, wie er den folgenden Ablauf der Prüfung plant. Dann geht es los, jetzt heißt es Nerven bewahren und in Ruhe abrufen, was du die Wochen zuvor mit deinem Fahrlehrer/deiner Fahrlehrerin trainiert hast. Der Prüfer wird dir Anweisungen zu Fahrtrichtung oder Aufgaben, wie z.B. Einparken, Anfahren mit Handbremse o.ä., geben. Für die Prüfung vorgeschrieben sind Grundfahraufgaben (Einparken, Gefahrenbremsung etc.), das Fahren innerhalb sowie außerhalb geschlossener Ortschaften und/oder Autobahnabschnitte. Schließlich wird es eine Abschlussbesprechung deiner Fahrleistungen geben und du wirst erfahren, ob du bestanden hast oder nicht.

    FührerscheinklassePrüfungsdauer in Minuten
    AM55
    A170
    A (direkt)70
    A (Aufstieg)60
    A2 (direkt)70
    A2 (Aufstieg)60
    B55
    BE55
    C85
    CE85
    C185
    C1E85
    D85
    DE80
    D175
    D1E80
    AM55
    T70

    Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

    Nervosität, ein außergewöhnlicher Gefahrenmoment durch einen anderen Verkehrsteilnehmer, schlechtes Wetter ... es gibt viele unbekannte Faktoren, die den Verlauf der praktischen Prüfung beeinflussen und dir erschweren können. Daher ist es nicht verwunderlich, dass in Deutschland durchschnittlich über ein Viertel der Prüflinge durchfällt. Falls du zu dem Viertel zählen solltest, lass dich nicht unterkriegen. Die Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Frühestens zwei Wochen nach vermasselter Prüfung darfst du wieder antreten. Das kostet lediglich zusätzliches Geld und einige Nerven. Daher ist es oft ratsam, vor der ersten Prüfung lieber ein paar Fahrstunden mehr zu nehmen, um noch etwas mehr Sicherheit zu gewinnen. Auch vor wiederholtem Prüfungsantritt ist es empfehlenswert noch eine zusätzliche Fahrstunde zur Beruhigung der Nerven einzuschieben. Und in jedem Fall lautet das Motto: Kopf hoch, nächstes Mal klappt es bestimmt!

    Die Führerscheinklassen

    Führerscheinklassen nach Alter

    AlterKlasse
    15 Jahre

    Fahrzeuge, für die nur eine Prüfbescheinigung nötig ist (25er Mofas).

    Kleinkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm (Mokick oder Moped ) sowie dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h (Klasse AM).

    16 Jahre

    Leichtkrafträder bis 125 ccm und einer Leistung bis zu 11 kW sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW (Klasse A1).

    Zugmaschinen für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bis 40 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (Klasse L). Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h (Klasse T).

    17 Jahre

    Begleitetes Fahren für Klasse B und BE.

    18 Jahre

    Krafträder mit oder ohne Beiwagen bis 35 kW Leistung (Klasse A2).

    Autos bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3.500 kg und nicht mehr als neun Sitzplätzen sowie Anhänger bis 750 kg oder schwerer, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht über 3.500 kg reicht (Führerschein B). Kombinationen aus Auto der Klasse B und einem Anhänger bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse(Klasse BE).

    Für Transporter und Wohnmobile über 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger (Klassen C1, C1E).

    20 Jahre

    Krafträder ohne Leistungsbeschränkung bei zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2 (Klasse A).

    21 Jahre

    Busse zur Beförderung von mehr als neun und nicht mehr als 16 Personen, auch mit Anhänger (Klasse D1, D1E).

    Lkw über 7.500 kg zulässige Gesamtmasse, auch mit Anhänger (Klasse C, CE)

    Trikes der Klasse A

    24 Jahre

    Krafträder ohne Leistungsbeschränkung ohne Vorbesitz der Klasse A2 (Direkteinstieg Klasse A)

    Busse zur Beförderung von mehr als 16 Personen, auch mit Anhänger (Klasse D, DE)

    * Für Personen mit abgeschlossener Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb gilt für die Klassen B und BE ein Mindestalter von 17 Jahren, für C, CE, D1 und D1E von 18 Jahren und für D und DE von 20 Jahren. Bereits während der Ausbildung gilt für den Fahrerlaubniserwerb das herabgesetzte Mindestalter; es dürfen dann aber nur Fahrten in Deutschland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses gemacht werden.

    Führerscheinklassen A

     MindestalterAndere Klasse erforderlichBeinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse A116 JahreNeinAMKrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/ kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
    Klasse A218 JahreNeinA1, MKrafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
    Klasse A24 JahreA2, wenn unter 24 JahreA2, A1, MAlle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
    Klasse AM15 Jahre
    • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
    • Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse⁵ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
    • Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer

    Führerscheinklassen B

     MindestalterAndere Klasse erforderlich?Beinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse B18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)NeinAM und LKraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
    Klasse BE18 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahre)BAM und LKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

    Führerscheinklassen C

     MindestalterAndere Klasse erforderlich?Beinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse C118 JahreBKeineKraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
    Klasse C18 JahreBCKraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
    Klasse C1E18 JahreC1BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger über 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger über 3.500 kg, soweit die zulässige Gesamtmasse der Kombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.
    Klasse CE18 JahreCC1E, BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

    Führerscheinklassen D

    MindestalterAndere Klasse erforderlich?Beinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse D121 JahreBKeineKraftfahrzeuge bis 8 m Länge, die zur Beförderung von mehr als acht und nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
    Klasse D21 JahreD1BEKraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
    Klasse D1E21 JahreD1BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse.
    Klasse DE24 JahreDD1E, BEKombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

    Führerscheinklasse T

     MindestalterAndere Klasse erforderlich?Beinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse T16 JahreNeinLZugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen bis 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

    Führerscheinklasse L

     MindestalterAndere Klasse erforderlich?Beinhaltet folgende KlassenErläuterung
    Klasse L16 JahreNeinKeineZugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils bis 25 km/h (auch mit Anhänger).

    Allgemeine Führerscheininfos

    Was kostet die Fahrausbildung?

    Die Ausbildung zum Führerschein ist keine Kleinigkeit. Es geht darum die Beherrschung eines Fahrzeugs zu erlernen, das bei Fehlbedienung zur ernsthaften Gefahr für Dich und andere Verkehrsteilnehmer werden kann. Sie ist Grundstein dafür, in Zukunft ohne Blechschaden oder folgenschwere Unfälle durch den Verkehr zu kommen. Daher ist eine solide und gute Ausbildung wichtig. Und die kostet eben auch. Wieviel du exakt bezahlen musst, bis du den Schein in der Hand hältst, kann dir keiner genau sagen. Denn es ist ungewiss, wie viele Fahrstunden du tatsächlich brauchen wirst. Das hängt von deiner Begabung, individuellen Vorkenntnissen und manchmal auch von einer Portion Glück ab. Wer die Praxisprüfung beim ersten Mal nicht besteht, muss nochmal etwas Zeit und Geld drauflegen. Wer beispielsweise wegen Krankheit oder zur Vorbereitung für Schulprüfungen eine kleine Auszeit während der Ausbildung nimmt, der muss in der Regel mit ein paar Zusatzstunden wieder anschließen. Auch wenn einige Fahrschulen mit Maximalstunden oder geringen Ausbildungszeiträumen werben, ist das unseriös und entspricht in der Regel nicht der Realität. Abgesehen davon, dass die Preise regional schwanken, macht es auch einen Unterschied, ob du auf dem Land bei ruhigerem Verkehr oder im hektischen Stadtverkehr lernst. Denn letzterer verlangt gewöhnlich mehr Fahrstunden ab. Als groben Richtwert kannst du aber mit 30 Fahrstunden auf dem Land und mit ca. 40 Fahrstunden in der Großstadt rechnen. Es lohnt sich aber auf jeden Fall, die Preise verschiedener Fahrschulen deiner Region zu vergleichen. Doch achte bei deiner Wahl auch auf Qualität und nicht nur auf das billigste Angebot.

    Um dir eine Orientierung für die Kostenrecherche zu machen, hier eine Aufstellung der Kostenpunkte mit teilweise angegebenen Mittelwerten:

    PositionErläuterungAngaben zur groben Kosteneinschätzung
    FührerscheinantragAntrag bei zuständiger Behörde35 bis 40 Euro
    Grundgebühr für FahrschulanmeldungKosten für Verwaltung und theoretischen Unterricht ohne Lehrmaterialien enthalten!Die Grundgebühr sollte nie mehr als das 10-fache einer praktischen Übungsfahrt kosten. Mittelwert ca. 200 Euro
    LehrmittelOnlinebögen, Lehr-CDs, Videos …0 bis 100 Euro
    SehtestEinfacher Sehtest beim Augenoptiker6,43 Euro
    Augenärztliches GutachtenDas benötigst du statt Sehtest für die Führerscheinklassen C und D oder wenn du den Sehtest nicht bestehst.50 -150 Euro
    Erste-Hilfe-Kurs 20 bis 60 Euro
    Passbilderes sind aktuelle, biometrische Aufnahmen gefordertab ca. 20 Euro
    Kosten für praktische NormalfahrstundeHier gibt es je nach Klasse eine Mindestanzahl an Pflichtstunden, i.d.R. werden mehr Stunden gebrauchtvariiert nach Region, Fahrschule und Führerscheinklasse.
    Kosten für praktische SonderfahrtenAbhängig von deiner Begabung und Vorkenntnissen benötigst du evtl. mehr als die für die jeweilige Führerscheinklasse vorgegebenen PflichtstundenEine Sonderfahrt sollte nicht mehr als das 1,5-fache einer Normalfahrstunde kosten
    TÜV/DEKRA-Gebühren theoretische + praktische PrüfungMuss jeweils getrennt ausgewiesen werden, wird meist von Fahrschulen abgerechnet und an TÜV/DEKRA weitergeleitetvariiert entsprechend der gewählten Führerscheinklasse: 70 bis 130 Euro
    Gebühren für Vorstellung zur theoretischen Prüfung + praktischen Prüfung der FahrschuleMuss jeweils getrennt ausgewiesen werdenDie Gebühren für die Vorstellung zur theoretischen und praktischen Prüfung zusammengerechnet, sollten nicht mehr als das 5-fache einer Fahrstunde kosten.
    Fahrerlaubnis Begleitendes Fahrenzusätzliche Kosten für Prüfungsbescheinigung sowie Überprüfung einer Begleitperson15 bis 20 Euro, jede weitere Begleitperson ca. 10 Euro
    Ausstellungsgebühr des ersten Führerscheins (national)Führerscheinantrag inklusive Prüfung des Antrags in der Führerscheinstellevariiert entsprechend der gewählten Führerscheinklasse: 40 bis 50 Euro
    Ausstellung Führerschein (International)Zusatzdokument zum Führerschein belegt internationale Gültigkeit20 Euro

     

    Weitere Kosten bei nichtbestandener praktischer Prüfung

    Meist lohnt es sich, vor der ersten Prüfung lieber ein paar Fahrstunden mehr zu belegen, denn jeder erneute Prüfungsversuch zieht weiter Kosten nach sich:

    PositionErläuterung
    Teilgrundbetrag zur Weiterführung der Ausbildungwird nicht von allen Fahrschulen gefordert und darf nur verlangt werden, wenn dies im Vertrag und/oder Preisaushang vermerkt ist
    Normalfahrstunden/SonderfahrtenManche Fahrschulen berechnen diese Stunde als teurere Nachschulungsstunden. Hierzu vor Vertragsabschluss nachfragen!
    TÜV/DEKRA-Gebühren praktische Prüfungentspricht den Gebühren zur ersten Prüfung
    Gebühren für Vorstellung zur praktischen Prüfung der Fahrschuleentspricht den Gebühren zur ersten Prüfung

    Autofahren im Ausland / Internationaler Führerschein

    Der in Deutschland erworbene EU-Führerschein ist in allen Mitgliedsstaaten der EU ausnahmslos gültig. Bei einer Verkehrskontrolle darf auch keine Übersetzung deiner Führerscheinkarte verlangt werden. Nur bei Reisen durch Estland, Lettland oder Litauen ist der internationale Führerschein mitzuführen. Auch bei Reisen durch Albanien, Moldawien, Russland, Ukraine und Weißrussland empfiehlt der ADAC das Mitführen eines Internationalen Führerscheins. Und schließlich musst du bei allen Fahrten außerhalb der EU einen Internationalen Führerschein vorweisen.

    Den Internationalen Führerschein erhältst du gegen Bezahlung von 15,- Euro und Vorlage deines EU-Führerscheins sowie eines aktuellen biometrischen Passfotos bei deinem örtlichen Straßenverkehrsamt. Er wird innerhalb weniger Tage ausgestellt. Denk aber immer daran: der Internationale Führerschein ist nur in Kombination mit deinem EU-Führerschein gültig. Du musst also immer beide Dokumente griffbereit haben!

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